1.1 Veranstalter des „STIHL iMOW® Installationszuschuss 2025“ (nachfolgend Installationszuschuss) ist die STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 13, D-64807 Dieburg.
1.2 Die STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG [nachfolgend auch „STIHL“ genannt] ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt [Register-Nr. HRA 31598]. Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: 111 746 670.
2.1.1 Zuschussberechtigt sind STIHL Robotermäher der Serie 4, die ab dem 01.01.2022 und bis zum 31.12.2024 von autorisierten STIHL Fachhändler/-innen bestellt und anschließend von STIHL ausgeliefert wurden. Dabei muss …
2.1.2 Verkauf und Installation eines Robotermähers müssen zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.06.2025 durch den/die autorisierte/n Fachhändler/-in erfolgt sein, der/die den Zuschuss für das Gerät beantragt. Findet die Installation durch eine/n andere/n Händler/-in oder Subunternehmer/-in statt, erfolgt keine Vergütung des Installationszuschusses.
2.1.3 Die Einreichung der Rechnungsdokumente ist spätestens bis zum 15.07.2025 über die Webseite www.stihl-fh-zuschuss.de möglich. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Poststempels.
2.2.1 Zuschussberechtigt sind STIHL Robotermäher der Serien 5, 6 und 7, die ab dem 01.01.2022 von autorisierten STIHL Fachhändler/-innen bestellt und anschließend von STIHL ausgeliefert wurden. Dabei muss …
2.2.2 Verkauf und Installation eines Robotermähers müssen zwischen dem 01.01.2025 und dem 30.09.2025 durch den/die autorisierte/n Fachhändler/-in erfolgt sein, der/die den Zuschuss für das Gerät beantragt. Findet die Installation durch eine/n andere/n Händler/-in oder Subunternehmer/-in statt, erfolgt keine Vergütung des Installationszuschusses.
2.2.3 Die Einreichung der Rechnungsdokumente ist spätestens bis zum 15.10.2025 über die Webseite www.stihl-fh-zuschuss.de möglich. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Poststempels.
3.1 Teilnahmeberechtigt sind autorisierte STIHL Fachhändler/-innen mit Sitz in Deutschland, die STIHL Robotermäher verkaufen und installieren. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht möglich.
3.2 Die Teilnahme an dem Installationszuschuss ist nicht kombinierbar mit anderen STIHL Aktionen.
4.1 Online: Um den Installationszuschuss in Anspruch nehmen zu können, müssen teilnahmeberechtigte STIHL Fachhändler/-innen unter www.stihl-fh-zuschuss.de einmalig eine Registrierung vornehmen. Über die Webseite laden die Fachhändler/-innen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums die Belege über den Verkauf und die Installation der zuschussberechtigten iMOW® Mähroboter hoch und geben die Seriennummern der Geräte an. Pro Verkauf und Installation muss mindestens ein Beleg hochgeladen werden.
4.2 Postalisch: Senden Sie eine Kopie des Belegs, auf dem die Seriennummer gut lesbar ist, sowie aller unter 4.3 angegebenen Daten an:
Es werden nur ausreichend frankierte Briefe angenommen. Die eingesendeten Unterlagen können nicht zurückgesendet werden. Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten gut leserlich anzugeben.
4.3 Die hochgeladenen oder postalisch eingereichten Belege müssen folgende Mindestangaben enthalten: Firmierung des Händlers, Rechnungsdatum, Bezeichnung der Geräte inkl. Seriennummer(n) und die Angaben zur Installation. Die Installation kann auch über eine separate Rechnung mit den gleichen Mindestangaben eingereicht werden, sofern diese nicht auf der Verkaufsrechnung aufgeführt ist.
Sollte ein Abbilden der Seriennummer auf der Rechnung nicht möglich sein, reichen Sie bitte zusätzlich das zugehörige Formular zur Produktregistrierung ein.
Achten Sie sowohl bei der Online-Teilnahme als auch bei der postalischen Teilnahme darauf, die personenbezogenen Daten Ihrer Kund/-innen (z. B. Name und Anschrift) zu schwärzen und ausschließlich die für den Installationszuschuss notwendigen Daten leserlich zu übermitteln.
4.4 Der Installationszuschuss kann nur ein Mal pro Gerät in Anspruch genommen werden.
4.5 Einreichungsfrist: Die Einreichung der Unterlagen für den Installationszuschuss ist bis spätestens 15.07.2025 für STIHL Robotermäher der Serie 4 und bis spätestens 15.10.2025 für STIHL Robotermäher der Serien 5, 6 und 7 möglich. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Bei postalischer Einsendung gilt das Datum des Poststempels, bei Verlust auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen.
4.6 Für die Teilnahme werden folgende Daten benötigt:
4.6 Pro STIHL Fachhändler/-in ist eine Registrierung möglich. Über den registrierten Account können innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beliebig viele Belege zur Abrechnung eingereicht werden.
4.7 STIHL Fachhändler/-innen, die unvollständige Angaben/Unterlagen einsenden, werden per E-Mail benachrichtigt und gebeten, innerhalb von 14 Tagen die Angaben zu vervollständigen bzw. fehlende Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Frist beginnt ab dem Datum der Benachrichtigung. Eine Vergütung des Zuschusses ist ausschließlich nach Angabe der vollständigen, korrekten Daten möglich. Eine postalische Benachrichtigung erfolgt nicht.
5.1 Die Vergütung des Zuschusses in Höhe von 75 € je Teilnahme (zzgl. MwSt.) für STIHL Robotermäher der Serien 4, in Höhe von 175 € je Teilnahme (zzgl. MwSt.) für STIHL Robotermäher der Serien 5 sowie in Höhe von 200 € je Teilnahme (zzgl. MwSt.) für STIHL Robotermäher der Serien 6 und 7, erfolgt per Gutschrift auf das Kundenkonto des/der einreichenden Fachhändler/-in bei der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG. Die Gutschrift erfolgt innerhalb von ca. 30 Werktagen, nach vollständiger Übergabe der für die Auszahlung notwendigen Daten.
5.2 Nach gültiger Prüfung einer Einreichung erhalten die Fachhändler/-innen eine Bestätigung per E-Mail. Die Gutschriften und die zugehörigen Belege für die einzelnen Zuschüsse werden monatlich erstellt. Außerdem erhalten die Fachhändler/-innen eine separate Monatsübersicht mit den bezuschussten Geräten per E-Mail zugesendet.
5.3 Haben die Teilnehmenden zu dem in Ziff. 5.1 erwähnten Vergütungszeitpunkt aufgrund einzelfallbezogener Prüfung und entsprechendem Vorlageverlangen von STIHL noch nicht alle für die Vergütung notwendigen Daten, kann STIHL die Vergütung zurückhalten. Die Gutschrift erfolgt erst nach Vorlage/Beibringung der fehlenden Daten.
6.1 Fragen zu dem Installationszuschuss richten Sie bitte telefonisch von Montag bis Donnerstag von 10:00 – 17:00 Uhr und Freitag von 10:00 – 14:00 Uhr an die +49 40 6077 541-38 oder ganztags per E-Mail an: info@stihl-fh-zuschuss.de.
6.2 STIHL ist berechtigt, Fachhändler/-innen auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, diese nicht erfüllen, falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen und sich unlauterer Hilfsmittel bedienen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist STIHL berechtigt, bereits gezahlte Zuschuss-Beträge zurückzufordern.
7. 1. Soweit im Rahmen des Installationszuschuss personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, werden diese von der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Installationszuschuss erhoben, verarbeitet und genutzt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Teilnehmerdaten ist insofern Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f) DSGVO [Datenschutzgrundverordnung]; das berechtigte Interesse der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO beruht auf dem Umstand der Durchführung des Installationszuschuss sowie dem Umstand, dass aus Sicht der Aktionsteilnehmer die Teilnahme freiwillig ist. Die Datenverarbeitung erfolgt durch die CHAPCO GmbH, Hermann-Maul-Str. 2, 21073 Hamburg.
7.2. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG lauten: STIHL Vertriebszentale AG & Co. KG (Datenschutzbeauftragter), Robert-Bosch-Straße 13, D-64807 Dieburg; E-Mail: datenschutz-dv@stihl.de.
7.3. Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte: Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Installationszuschuss erhoben werden, können seitens der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG in Bezug auf Teilnehmer zwecks der Abwicklung des Installationszuschuss-an Dritte übermittelt werden [z.B. an Kreditinstitute oder Dienstleister]. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, wobei das berechtigte Interesse aus dem Umstand der Installationszuschuss-Vergütung an den teilnehmenden Fachhändler resultiert. Im Übrigen erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten durch STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG nur, sofern und soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht, Sie eine Einwilligung hierzu erteilt haben und/oder gemäß den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein gesetzlicher Legitimationsgrund besteht.
7.4. Personenbezogene Daten von Teilnehmern, die im Rahmen der Durchführung des Installationszuschuss von der STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, werden seitens STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG – vorbehaltlich bestehender längerfristiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – spätestens 3 Monate nach Gutschrift des Installationszuschuss gelöscht. Im Umfang bestehender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten werden die entsprechenden Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht zunächst gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht.
7.5. Betroffenenrechte:
Als von der Datenverarbeitung betroffene Person stehen Ihnen zahlreiche Rechte zur Verfügung. Im Einzelnen sind dies: [1.] das Auskunftsrecht, d. h. Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten; [2.] das Berichtigungs- und Löschungsrecht, d.h. Sie können jederzeit die Berichtigung falscher Daten und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Vervollständigung oder Löschung Ihrer Daten verlangen. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer Löschung von Daten entgegenstehen, wird deren Verarbeitung eingeschränkt (siehe nachfolgend); [3.] das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, d.h. Sie können von STIHL – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – verlangen, dass STIHL die Verarbeitung Ihrer Daten einschränkt; [4.] das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung bei Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“, d.h. Sie haben das Recht, jederzeit der Datenverarbeitung durch STIHL zu widersprechen, soweit diese auf der Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“ beruht. STIHL wird dann die Verarbeitung der Daten einstellen, es sei denn, STIHL kann – gemäß den gesetzlichen Vorgaben – zwingende schutzwürdige Gründe für die Weiterverarbeitung nachweisen, welche Ihre Rechte überwiegen; [5.] das Recht auf Widerruf der Einwilligung, d.h. sofern Sie eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer
Daten bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt; [6.] das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, d.h. Sie können eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen geltendes Recht verstößt. Sie können sich hierzu an die Datenschutzbehörde wenden, die für Ihren Wohnort bzw. Ihr Land zuständig ist oder an die für STIHL zuständige Datenschutzbehörde; [7.] das Recht auf Datenübertragung, d.h. das Recht, die zur Verfügung gestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und sie durch STIHL an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln; [8.] das Recht auf Erhalt einer Kopie Ihrer bei uns gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten.
7.6. STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG weist darauf hin, dass für die Durchführung des Installationszuschuss die Bereitstellung von personenbezogenen Daten des Teilnehmers erforderlich ist; die Nichtbereitstellung personenbezogener Daten und/oder die Geltendmachung von Löschungs-, Einschränkungs- und/oder Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechten vor Abschluss der Gutschrift des Installationszuschuss kann daher dazu führen, dass der jeweilige Teilnehmer von der weiteren Aktionsteilnahme ausgeschlossen wird.
8.1 STIHL übernimmt keine Haftung, falls aus von STIHL nicht zu vertretenden Gründen die Vergütung des Zuschusses während der Transaktion verloren geht und/oder nicht bei dem/der Teilnehmer/-in ankommt.
9.1 Eine Verlängerung des Zeitraums für den Installationszuschuss bleibt seitens STIHL vorbehalten. Es gelten die dann neu festgesetzte, verlängerte Teilnahmefrist und eine verlängerte Vergütungsfrist.
9.2 STIHL behält sich eine Anpassung der Teilnahmebedingungen, während dem Einreichungszeitraum vor, sofern dies durch äußere Umstände notwendig wird.
9.3 Sofern STIHL aufgrund von Umständen, die nach Start der Maßnahme entstanden sind und bei Beachtung der fachlichen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren, eine Fortsetzung der Maßnahme nicht zugemutet werden kann, steht STIHL das Recht zu, die Dauer der Maßnahme zu verkürzen bzw. die Maßnahme zu beenden.
9.4 Die Fachhändler/-innen zeichnen sich selbst eigenverantwortlich dafür, dass gemäß den für sie geltenden Steuerbestimmungen der Zuschuss ordnungsgemäß deklariert wird.
9.5 Der Installationszuschuss sowie die Teilnahme hieran (inkl. Teilnahmebedingungen) unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.